AGB

AGB Peter Blau GmbH. 2013


Stand: 02.07.2013 

Geltung:

Wir kontrahieren ausschließlich zu unseren nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts= bedingungen, diese gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Unsere AGBs werden Vertragsinhalt zwischen dem Käufer und uns. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen und werden diese selbst dann zurückgewiesen, wenn wir davon Kenntnis haben.

Angebote, Vertragsabschluss:

Unsere Preislisten und Angebote sind freibleibend und werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Rechnungslegung durch uns verbindlich und wirksam.

Preise, Metallfixierungen:

Alle unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart, netto in Euro ab Lager Wien, dies exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Schnittkosten, Legierungs- und Metallzu= schlägen, Zeugnissen, Fracht und Versicherung. Alle Nebenkosten, Gebühren, Abgaben und Steuern gehen zulasten des Käufers. Im Falle von Preis-, Lohn- oder Frachterhöhungen außerhalb unseres Einflussbereiches sind wir berechtigt, unsere Preise ohne vorheriger Ankündigung entsprechend anzupassen. Für Aufträge unter Euro 150,– Nettowarenwert behalten wir uns einen Zuschlag vor. Metallpreisfixierungen sind für beide Teile verbindlich und vom Käufer innerhalb von drei Monaten abzunehmen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine oder nur eine teilweise Abnahme und Fakturierung erfolgen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis für die noch nicht abgenommene Menge fällig und in Rechnung zu stellen.

Zahlungsbedingungen:

Falls nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungslegung, dies ohne jeden Abzug, fällig. Soweit in unseren Rechnungen ein Fälligkeitsdatum angeführt ist, muss der Fakturenbetrag am Fälligkeitstag unserem Konto bereits gutgeschrieben sein. Zahlungsfristen sowie allenfalls vereinbarte Skontofristen laufen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug sind wir im Sinne des § 456 UGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie alle Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen. Eine Aufrechnung des Käufers mit von diesem behaupteten Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn diese von uns schriftlich, auch der Höhe nach, anerkannt wurden.

Liefertermine, Liefermenge, Lieferverzug:

Liefertermin ist der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin, die Liefe= rung erfolgt ab Werk. Der Liefertermin bzw. die Lieferfrist wird für den Fall des Unterbleibens oder Verzögerung vereinbarter Vorleistungen des Käufers (etwa vereinbarter Anzahlungen) um die Dauer des Verzuges des Käufers verschoben bzw. verlängert. Die Liefertoleranzmenge beträgt + / – 10 Prozent Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Lieferfrist auch Teil= lieferungen vorzunehmen. Die Lieferung gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu dem wir die Ware zur Abholung bereitstellen, dem Frachtführer übergeben oder diese selbst liefern. Risiko, Gefahr des Unterganges und Zufall gehen mit Übergabe der Ware durch uns an den Spediteur / Fracht= führer auf den Käufer über; bei Verzögerung der Versendung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, mit dem Tag unserer Versandbereitschaft. Die Eindeckung von Versicherungen gegen Schäden jeder Art obliegt dem Käufer bzw. erfolgt durch uns, dies jedoch nur und ausschließlich über gesonderten Auftrag des Käufers. Auch wenn die Versicherung gemäss Käuferauftrag durch uns zu erfolgen hat, wird sie im Auftrag und für Rechnung des Käufers abgeschlossen. Im Falle des Lieferverzuges hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Bei Teilverzug ist ein Rücktritt lediglich hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teiles möglich. Höhere Gewalt begründet keinen Lieferverzug, diese hemmt vielmehr die Lieferfrist bis zu deren Ende. Leichte Fahrlässigkeit unsererseits bei Lieferverzug begründet keine Schadenersatzan= sprüche des Käufers. Der Umstand, dass wir selbst seitens unseres Lieferanten nicht frist= gerecht beliefert werden, schließt Schadensersatzansprüche des Käufers aus. Schadenersatzansprüche im Falle eines grob schuldhaften Lieferverzuges sowie bei Nichterfüllung sind – dies unter ausdrücklichem Ausschluss aller sonst denkbaren Ansprüche des Käufers – mit einem Betrag von 10 % des Nettowarenwertes begrenzt.

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungen und sonstiger Leistungen des Verkäufers behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Bis dahin ist dem Käufer sowohl die Verpfändung als auch die Sicherungsübereignung derselben untersagt. Ein Verkauf der von uns gelieferten Ware durch den Käufer an Dritte ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr desselben zwar auch vor vollständiger Bezahlung an uns zulässig, dies aber nur gegen sofortige Barzahlung durch diese. Der Erlös aus diesem Weiterverkauf geht mit Einlangen am Konto des Käufers sofort in unser Eigentum über. Bis zur Abführung desselben an uns hat der Käufer den Erlös aus diesem Weiterverkauf abgesondert von seinem sonstigen Vermögen zu verwahren. Solange die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware aber noch nicht verkauft ist, ist diese getrennt von sonstiger Ware oder Vermögen des Käufers zu lagern und unser Eigentum daran entsprechend zu kennzeichnen. Der Käufer erteilt uns das Recht, jederzeit, insbesondere bei Vorliegen von Zahlungsrückständen, die Geschäfts- und Lager= räume desselben zu betreten und unsere in Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf noch nicht vollständig bezahlte Ware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an der Ware geltend machen können.

Materialrückgabe:

Die Rücknahme für Artikel aus dem Abverkaufs-Shop ist ausgeschlossen.

Mit unserer ausdrücklichen Zustimmung kann von uns gelieferte Ware in einwandfreiem und unbearbeiteten Originalzustand gegen entsprechende Gutschrift unsererseits (unter Verrechnung von 20 % des Lieferpreises als Manipulationsgebühr) zurückgenommen werden. Kosten und Gefahr des Rücktransportes trägt der Käufer.

Mängel, Gewährleistung:

Allfällige Mängel – welcher Art auch immer – sind unverzüglich nach Empfang der Ware bei uns schriftlich und detailliert zu rügen. Soweit die Mängelrüge berechtigt ist, werden wir im Sinne der „primären Gewährleistungsbehelfe“ die betroffene Ware zurücknehmen und schnellstmöglich Ersatz liefern. Preisminderungsansprüche und / oder Wandlung sind diesfalls jedenfalls ausgeschlossen. Ersatz für Mangelfolgeschäden – welcher Art auch immer – ist ebenso ausdrücklich ausge= schlossen wie ein solcher für entgangenen Gewinn des Käufers.

Allgemeine Bestimmungen:

– Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und Unternehmern getätigten Geschäfte. Sollte es sich bei unseren Vertragspartnern um Verbraucher im Sinne des KSchG handeln, gelten diese aber jedenfalls insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des KSchG diesen entgegenstehen.

– Alle Vereinbarungen im Hinblick auf abgeschlossene Geschäfte, insbesondere auch nachträgliche Änderungen und / oder Ergänzungen sind ausschließlich schriftlich zu treffen. Nebenabreden mündlicher oder fernmündlicher Art werden nur dann verbindlich und Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot selbst.

– Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, wobei unter Ausschluss aller sonstiger Rechtsnormen (insbes. auch des UN-Kaufrechtes) ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt.